Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die bestehenden Maßnahmen zumInfektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehendenCoronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. BisSamstag,2.April 2022,wirdalso§2derCoronabetreuungsverordnungeinePflichtzumTrageneinerMaskeinallenInnenräumenderSchulevorsehen. Danach endetdiesePflicht.