Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die bestehenden Maßnahmen zum
Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden
Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten.
Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum
Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen.
Danach endet diese Pflicht.