Elternbrief zur Taxibeförderung, Taxikontrolle am 31.08.2021

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

für den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Eingangsphase an der Lindenschule ist eine Taxibeförderung durch den Kreis Siegen-Wittgenstein als Schulträger organisiert.

Auf Initiative der Schulleitung und in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt hat am 31. August 2021 die jährliche Kontrolle der Taxen durch die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein stattgefunden.

Mit einem umfangreichen Kriterienkatalog hat der Kreis Siegen-Wittgenstein die beauftragten Taxiunternehmen mit qualitativen Anforderungen an das Personal sowie die Fahrzeuge verpflichtet, die teilweise über die verkehrsrechtlichen Vorschriften hinausgehen.

Auch diese Anforderungen wurden auf Initiative von Schulleitung und Schulträger im Rahmen der Kontrolle durch die Kreispolizeibehörde überwacht.

So ist zum Beispiel der freigestellte Schülerverkehr grundsätzlich von einer Genehmigungspflicht nach § 2 des Personenbeförderungsgesetzes befreit. Der Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung wird aus Qualitätsgründen dennoch vertraglich durch den Schulträger verlangt.

Der zwischenzeitlich vorliegende Bericht der Kreispolizeibehörde umfasst die folgenden verkehrsrechtlichen Verstöße sowie Versäumnisse der Vertragspflichten:

An fünf Fahrzeugen fehlte die vorgeschriebene Schulbuskennzeichnung oder war unzureichend. Fahrzeuge, die für die Schülerbeförderung eingesetzt werden, müssen an Stirn- und Rückseite durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet werden. 

Bei einem Fahrzeug fehlte die Erste-Hilfe-Ausstattung.

Zwei Fahrer konnten die vertraglich geforderte Personenbeförderungsbescheinigung nicht vorweisen.

Ein Fahrzeug verfügte in der 3. Sitzreihe nicht über Kopfstützen.

Weitere, die Verkehrssicherheit nicht stark beeinträchtigende Verstöße wurden mündlich durch die Kreispolizeibehörde geahndet.

Die verkehrsrechtlich festgestellten Mängel sind somit mehrheitlich auf die unzureichende Kennzeichnung der Fahrzeuge zurückzuführen. 

Die beauftragten Taxiunternehmen werden durch den Schulträger um unmittelbare Beseitigung der dargestellten Mängel und zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen aufgefordert. Zudem werden die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße durch die Kreispolizeibehörde geahndet.

Liebe Eltern,

die verkehrssichere Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler der Lindenschule ist der Schulleitung und dem Schulträger ein wichtiges Anliegen. Die Behebung der jetzt festgestellten Mängel wird in einer kurzfristigen Nachkontrolle in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde überwacht. Auch zukünftig werden entsprechende Kontrollen initiiert und die vertraglichen Verpflichtungen überwacht.

Sollten Ihrerseits zukünftig Hinweise zur Umsetzung der Schülerbeförderung durch Taxiunternehmen bestehen, teilen Sie diese bitte an Frau Röcher, Schulverwaltungsamt, Tel. 0271 333-1202 mit.

Mit freundlichen Grüßen

gez.                                                                                       gez.

Dieter Lammersdorf                                                                       Ute Gieseler

Schulleiter                                                                           Amtsleiterin Schulverwaltungsamt

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